Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 78/2006 anhängigen Verfahren sind nach der zum Zeitpunkt der Einleitung geltenden Rechtslage zu Ende zu führen.
In Kraft seit 01.06.2006 bis 31.12.9999
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