§ 12 WG 2001 Ergänzungsbereiche

WG 2001 - Wehrgesetz 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024

Für die Erfassung, Stellung und Einberufung der Wehrpflichtigen (Ergänzung) ist das Bundesgebiet in Ergänzungsbereiche einzuteilen. Die Ergänzungsbereiche haben sich mit den Gebieten der Länder zu decken.

In Kraft seit 22.12.2001 bis 31.12.9999
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