Die Beschwerdeführerin, ein Kreditinstitut in Wien, wies in einer Beilage zu Punkt B.2.n. ("Andere Abänderungen ... und Berichtigungen ...") ihrer Körperschaftsteuererklärung für 1994 u. a. eine "Auflösung der sonstigen Rücklagen" in der Höhe von S 8.961.000,-- aus. Der Festsetzung der Körperschaftsteuer für das Jahr 1994 wurden mit Bescheid vom 13. Februar 1996 - der Steuererklärung folgend - negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb in der Höhe von S 7.738.164,-- zugrunde gele... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen53 Wirtschaftsförderung56/02 Verstaatlichte Banken
Norm: AktG 1965 §130;BWG 1993 §103 Z12 litc;BWG 1993 §23 Abs6;KStG 1966 §12 Z3 idF 1986/325;KStG 1988 §14 idF 1993/818;KWG 1979 §12 Abs10 idF 1986/325;KWGNov 1986 Abschn1 Art3 Abs2 Z2 litc;KWGNov 1986 Abschn5 Art2 Z2; ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Bank in der Rechtsform einer registrierten Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Anläßlich einer die Jahre 1985 bis 1987 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, daß die Beschwerdeführerin zum Jahresende 1986 Haftungen in Höhe von S 699,000.000,-- für Kredite, die von der GZB vergeben worden wären, übernommen hätte. Davon wäre im Wege der Sammelwertberichtigung eine Rückstellung im Ausmaß von 3 %, somit in Höhe von S 20,970.000... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BAO §22 Abs1;KWG 1979 §12 Abs10 idF 1986/325;
Rechtssatz: Ausführungen zum Mißbrauch iSd § 22 Abs 1 BAO im Zusammenhang mit der KWGNov 1986, wenn eine Bank (reg GenmbH), die durch die KWGNov 1986 einmalige Situation genützt hat, durch kurzfristiges Anschnellenlassen der Haftungen zum Bilanzstichtag 1986 eine Erhöhung der Sammelwertbericht... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem gleichgelagerten Beschwerdefall mit Erkenntnis vom 19. Feber 1991, Zl 90/14/0267, bereits entschieden. Durch dieses Erkenntnis ist auch die im vorliegenden Beschwerdefall zu lösende Rechtsfrage klargestellt. Es wird daher gemäß § 43 Abs 2 zweiter Satz VwGG auf das zitierte Erkenntnis verwiesen. Gemäß § 12 Abs 1 Z 2 VwGG war im Dreiersenat zu entscheiden. Die Durchführung einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof wurde erstmals... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem gleichgelagerten Beschwerdefall mit Erkenntnis vom 29. Jänner 1991, Zl 90/14/0246, bereits entschieden. Durch dieses Erkenntnis ist auch die im vorliegenden Beschwerdefall zu lösende Rechtsfrage klargestellt. Es wird daher gemäß § 43 Abs 2 zweiter Satz VwGG auf das zitierte Erkenntnis verwiesen. Gemäß § 12 Abs 1 Z 2 VwGG war im Dreiersenat zu entscheiden. Die Durchführung einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof wurde erstmal... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht37/02 Kreditwesen53 Wirtschaftsförderung56/02 Verstaatlichte Banken
Norm: BewG 1955 §64 Abs5;KStG 1966 §12 Z3 idF 1986/325;KWG 1979 §12 Abs10 idF 1986/325;KWGNov 1986 Abschn1 Art3 Abs2 Z2 litb; Beachte Am 11.6.1991 wurden die Beschwerdefälle 90/14/0161 bis
90/14/0168 sowie 90/14/0249, 90/14/0278 im gleichen Sinn erledigt. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht37/02 Kreditwesen53 Wirtschaftsförderung56/02 Verstaatlichte Banken
Norm: BewG 1955 §64 Abs5;KStG 1966 §12 Z3;KStG 1988 §14 Abs1;KWG 1979 §12 Abs10;KWGNov 1986 Abschn1 Art3 Abs2 Z1;KWGNov 1986 Abschn1 Art3 Abs2 Z2 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/29 90/14/0246 2 Stammrechtssatz Abschnit... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat ihrer Haftrücklage (§ 12 Abs. 10 KWG) im Jahre 1987 mehr als das in Abschnitt I Art. III Abs. 2 Z. 2 lit. b KWGNov 1986 angeführte 1/10 des dort genannten Unterschiedsbetrages zugeführt. Sie vertritt nämlich die Ansicht, daß es sich bei der genannten Übergangsbestimmung um eine Mindestzuweisungsvorschrift handle und § 12 Z. 3 KStG 1966 in der Fassung der KWGNov 1986 auf diese Übergangsbestimmung nicht Bezug nehme. Die belangte Behörde vertritt die gegent... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht37/02 Kreditwesen53 Wirtschaftsförderung56/02 Verstaatlichte Banken
Norm: BewG 1955 §64 Abs5;KStG 1966 §12 Z3 idF 1986/325;KWG 1979 §12 Abs10 idF 1986/325;KWGNov 1986 Abschn1 Art3 Abs2 Z2 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/19 90/14/0267 1 Stammrechtssatz Die Übergangsvorschrift in Abschn ... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem völlig gleichgelagerten Beschwerdefall mit Erkenntnis vom 19. Februar 1991, Zl. 90/14/0267, bereits entschieden. Durch dieses Erkenntnis ist auch die im vorliegenden Beschwerdefall zu lösende Rechtsfrage klargestellt. Es wird daher gemäß § 43 Abs. 2 VwGG auf das zitierte Erkenntnis verwiesen. Gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 VwGG war im Dreiersenat zu entscheiden. Von der Durchführung der von der Beschwerdeführerin beantragten Verhandlung wurde gemäß § 39... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat ihrer Haftrücklage (§ 12 Abs. 10 KWG) im Jahre 1988 mehr als das in Abschnitt I Art. III Abs. 2 Z. 2 lit. b KWGNov 1986 angeführte 1/10 des dort genannten Unterschiedsbetrages zugeführt. Sie vertritt nämlich die Ansicht, daß es sich bei der genannten Übergangsbestimmung um eine Mindestzuweisungsvorschrift handle und § 12 Z. 3 KStG 1966 in der Fassung der KWGNov 1986 auf diese Übergangsbestimmung nicht Bezug nehme. Die belangte Behörde vertritt die gegent... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem völlig gleichgelagerten Beschwerdefall mit Erkenntnis vom 29. Jänner 1991, Zl. 90/14/0246, bereits entschieden. Durch dieses Erkenntnis ist auch die im vorliegenden Beschwerdefall zu lösende Rechtsfrage klargestellt. Es wird daher gemäß § 43 Abs. 2 VwGG auf das zitierte Erkenntnis verwiesen. Gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 VwGG war im Dreiersenat zu entscheiden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht37/02 Kreditwesen53 Wirtschaftsförderung56/02 Verstaatlichte Banken
Norm: BewG 1955 §64 Abs5;KStG 1966 §12 Z3 idF 1986/325;KWG 1979 §12 Abs10 idF 1986/325;KWGNov 1986 Abschn1 Art3 Abs2 Z2 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/19 90/14/0267 1 Stammrechtssatz Die Übergangsvorschrift in Abschn ... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem völlig Bleichgelagerten Beschwerdefall mit Erkenntnis vom 29. Jänner 1990, 90/14/0246, bereits entschieden. Durch dieses Erkenntnis ist auch die im vorliegenden Beschwerdefall zu lösende Rechtsfrage klargestellt. Es wird daher gemäß § 43 Abs. 2 VwGG auf das zitierte Erkenntnis verwiesen. Gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 VwGG war im Dreiersenat zu entscheiden. W i e n , am 19. Februar 1991 European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Die Rechtsvorgängerin der beschwerdeführenden Partei, eine Sparkasse, hat im Jahre 1987 und im Jahre 1988 in ihrem Jahresabschluß jeweils ihrer Haftrücklage (§ 12 Abs. 10 KWG idF der KWGNov 1986) mehr als das im Abschnitt I Art. III Abs. 2 Z. 2 lit. b KWGNov 1986 angeführte 1/10 des dort genannten Unterschiedsbetrages zugeführt. In dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde für das jeweilige Jahr nur 1/10 des Unterschiedsbetrages un... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht37/02 Kreditwesen53 Wirtschaftsförderung56/02 Verstaatlichte Banken
Norm: BewG 1955 §64 Abs5;KStG 1966 §12 Z3 idF 1986/325;KWG 1979 §12 Abs10 idF 1986/325;KWGNov 1986 Abschn1 Art3 Abs2 Z2 litb;
Rechtssatz: Die Übergangsvorschrift in Abschn I Art 3 Abs 2 Z 2 lit b KWGNov 1986 ist keine Mindestzuweisungsvorsc... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem gleichgelagerten Beschwerdefall mit Erkenntnis vom 29. Jänner 1990, Zl. 90/14/0246, bereits entschieden. Durch dieses Erkenntnis ist auch die im vorliegenden Beschwerdefall zu lösende Rechtsfrage klargestellt. Es wird daher gemäß § 43 Abs. 2 VwGG auf das zitierte ` Erkenntnis verwiesen. Die Kostenentscheidung gründet sich auf die §§ 47 ff VwGG in Verbindung mit der Verordnung BGBl. Nr. 206/1989. W i e n , am 13. Februar 1991 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht37/02 Kreditwesen53 Wirtschaftsförderung56/02 Verstaatlichte Banken
Norm: KStG 1966 §12 Z3;KWG 1979 §12 Abs10;KWGNov 1986 Abschn1 Art3 Abs2 Z2 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/13/0196 E 13. Februar 1991 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/14/0246 E 29. Jän... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat ihrer Haftrücklage (§ 12 Abs. 10 KWG) im Jahresabschluß 1988 mehr als das in Abschnitt I Art. III Abs. 2 Z. 2 lit. b KWGNov 1986 angeführte ein Zehntel des dort genannten Unterschiedsbetrages zugeführt. Sie vertritt nämlich die Ansicht, daß es sich bei der genannten Übergangsbestimmung um eine Mindestzuweisungsvorschrift handle und außerdem § 64 Abs. 5 BewG ebenso wie § 12 Z. 3 KStG 1966 jeweils in der Fassung der KWGNov 1986 auf diese Übergangsbestimmung ni... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht37/02 Kreditwesen53 Wirtschaftsförderung56/02 Verstaatlichte Banken
Norm: BewG 1955 §64 Abs5;KStG 1966 §12 Z3;KStG 1988 §14 Abs1;KWG 1979 §12 Abs10;KWGNov 1986 Abschn1 Art3 Abs2 Z1;KWGNov 1986 Abschn1 Art3 Abs2 Z2 litb; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
90/13/0170 E 13. Februar 1991
90/13/0171 E 13. Februar 1991
90/13/0172 E 1... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wies in ihrem Jahresabschluß zum 31. Dezember 1986 eine gemäß § 10 Abs. 2 Rekonstruktionsgesetz 1955 BGBl. Nr. 183 gebildete Sammelwertberichtigung von S 22,804.349,-- aus. Die für die Jahresbilanz des ersten nach dem 31. Dezember 1986 endenden Geschäftsjahres gemäß § 12 Abs. 10 Kreditwesengesetz 1979 (KWG) BGBl. Nr. 63 in der Fassung der Novelle BGBl. 325/1986 (Novelle 1986) auf Grund des Abschnittes I Art. III Abs. 2 Z. 2 lit. a dieser Novelle erstmalig zu bil... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht37/02 Kreditwesen53 Wirtschaftsförderung56/02 Verstaatlichte Banken
Norm: BewG 1955 §64 Abs5;KWG 1979 §12 Abs10;KWGNov 1986 Abschn1 Art3 Abs2 Z2 litb;
Rechtssatz: Die Abzugsfähigkeit der Haftrücklage richtet sich während des Wirksamkeitszeitraumes der Übergangsbestimungen der KWGNov 1986 auch nach diesen Bestimmungen. Unter Haftrücklage iSd KWG... mehr lesen...