Die beschwerdeführende Aktiengesellschaft ist Rechtsnachfolgerin der A Sparkasse. In einem Prospekt dieser Sparkasse wurde die Ausgabe von "Anteilscheinen (Partizipationsscheinen)" folgendermaßen angekündigt: "Bezugsbedingungen Die Emission von Anteilscheinen (Partizipationsscheinen) erfolgt aufgrund der Bestimmungen des Kreditwesengesetzes i. d.F. Novelle 1986, BGBl. 1986/325, mit 1. Jänner 1987. Vor diesem Termin erfolgte Zeichnungen von Anteilscheinen (Partizipationsscheinen)... mehr lesen...