1.Ziffer einsdie Bataillonskommandanten, die diesen gleichgestellten Kommandanten sowie alle höhergestellten Kommandanten vom Bundesminister für Landesverteidigung und
2.Ziffer 2die Einheitskommandanten, die diesen Gleichgestellten sowie die Kommandanten von Teileinheiten und die diesen Gleichgestellten vom Bataillonskommandanten oder von dem diesem Gleichgestellten.
In Kraft seit 01.12.2019 bis 31.12.9999
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