§ 3 WG 2001 Ausübung der Befehlsgewalt

WG 2001 - Wehrgesetz 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Der Bundesminister für Landesverteidigung übt die Befehlsgewalt über die Dienststellen des Bundesheeres grundsätzlich durch deren Kommandanten und Leiter aus.

In Kraft seit 01.12.2019 bis 31.12.9999
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