Am 7. Jänner 1991 wurde dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien ein Schriftstück mit folgendem (anonymisierten) Inhalt vorgelegt: "GLEICHSCHRIFT KAUFMÄNNISCHER VERPFLICHTUNGSSCHEIN (gemäß § 363 HGB und § 12 (7) KWG idF Nov. 1986-Erg. Kapital) der G- Bank Aktiengesellschaft über S 6.500.000,-- (in Worten: Schilling sechs Millionen fünfhunderttausend) Die G- Bank AG, 1060 W, T-Gasse, schuldet der A- Bank S 6.500.000,-- (in Worten Schilling sechs Millionen fü... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken37/02 Kreditwesen
Norm: GebG 1957 §15 Abs3;KVG 1934 §12 Abs1;KWG 1979 §12 Abs7;
Rechtssatz: Nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 12 Abs 7 KWG können über eingezahltes Ergänzungskapital Wertpapiere ausgegeben werden. Von welcher Art diese Wertpapiere sein müssen, ergibt... mehr lesen...