Begründung: Der Kläger, ein Wiener Architekt, war langjähriger Kunde der Bank für H***** und I***** AG. Am 10.2.1995 wurde über das Vermögen dieser Gesellschaft das Geschäftsaufsichtsverfahren und am 17.3.1995 das Konkursverfahren eröffnet. Die beklagte Kapitalgesellschaft wurde zur Masseverwalterin bestellt. Die vom Kläger im Konkurs mit dem Betrag von S 6,152.932,76 angemeldete Forderung wurde von der Masseverwalterin mit dem Betrag von S 6,032.221,95 bestritten. Im Jahre 19... mehr lesen...
Norm: KWG 1986 §12 Abs7
Rechtssatz: Für die
Begründung: von Ergänzungskapital im Sinne des § 12 Abs 7 KWG 1986 war lediglich dessen ausdrückliche Zweckwidmung, aber keine Schriftlichkeit erforderlich. Die Formerfordernisse der gültigen Hingabe richten sich nach der Rechtslage zur Zeit seiner Hingabe. Entscheidungstexte 8 Ob 2351/96k Entscheidungstext OGH 27.11.1997 8 Ob 2351/96k ... mehr lesen...