Begründung: Die m ***** GmbH ist zu FN ***** des Landesgerichts Wels im Firmenbuch eingetragen; der Sitz der Gesellschaft ist W*****. Am 3. 4. 2007 trug das Amtsgericht Nürnberg im dortigen Handelsregister zu HRB ***** die Änderung der Firma des einzigen Gesellschafters der (österreichischen) Gesellschaft von „W***** GmbH" auf „mister * lady GmbH" ein. Die Geschäftsführer der (österreichischen) Gesellschaft streben die Eintragung der Änderung deren Firma auf „mister*lady GmbH" an.... mehr lesen...
Begründung: Der betreibende Gläubiger ist Gesellschafter einer GmbH, die auf Grund des Exekutionstitels dem Betreibenden in bestimmter, näher bezeichneter Weise Einsicht in ihre Handelsbücher etc. zu gewähren hat. Das Erstgericht bewilligte dem Betreibenden gegen die verpflichtete GmbH antragsgemäß die Exekution nach § 354 EO. Gegenstand der nunmehr angefochtenen Entscheidung ist die vom Erstgericht bewilligte und von der zweiten Instanz abgelehnte Aufschiebung der Exekution gemäß ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eines Ausspruchs des Rekursgerichts über den Wert des Entscheidungsgegenstandes bedurfte es nicht. Firmenbuchsachen sind im Regelfall keine rein vermögensrechtlichen Angelegenheiten, die das Rekursgericht gemäß § 13 Abs 2 AußStrG (§ 15 FBG) zu bewerten hat. Das Rechtsmittel ist als außerordentlicher Revisionsrekurs zu behandeln (6 Ob 214/98h; 6 Ob 188/99m; RIS-Justiz RS0110629). Eines Ausspruchs des Rekursgerichts über ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eines Ausspruchs des Rekursgerichts über den Wert des Entscheidungsgegenstandes bedurfte es nicht. Firmenbuchsachen sind im Regelfall keine rein vermögensrechtlichen Angelegenheiten, die das Rekursgericht gemäß § 13 Abs 2 AußStrG (§ 15 FBG) zu bewerten hat. Das Rechtsmittel ist als außerordentlicher Revisionsrekurs zu behandeln (6 Ob 214/98h; 6 Ob 188/99m; RIS-Justiz RS0110629). Eines Ausspruchs des Rekursgerichts über ... mehr lesen...
Begründung: Der am 23. April 1943 geborene Ludwig M***** ist Alleingesellschafter der Gesellschaft mbH in Liquidation. Er war Geschäftsführer und ist nunmehr Liquidator. Die durch den Liquidator vertretene Gesellschaft beantragte am 17. 9. 1998 die Bestellung eines Liquidators von Amts wegen, "damit die anhängigen Rechtsgeschäfte, Rechtsmittel usw erledigt werden". Das Erstgericht wies den Antrag mit der wesentlichen
Begründung: ab, dass zunächst eine gesellschaftsinterne Lös... mehr lesen...
Begründung: Dem Eintragungsgesuch der antragstellenden spaltenden Gesellschaft mbH (Muttergesellschaft) liegt die Abspaltung mehrerer Teilbetriebe auf die übernehmende Tochtergesellschaft (deren Alleingesellschafterin die Antragstellerin ist) zugrunde. Das Rekursgericht stellte folgenden entscheidungswesentlichen Sacherhalt fest: "Im Firmenbuch beim Landesgericht Leoben ist zu FN 80141 f die L***** Gesellschaft mbH mit Sitz in Fohnsdorf eingetragen. Vom Stammkapital von 1,750.... mehr lesen...
Begründung: Die rekurrierende Gesellschaft war bis 6. 2. 1997 im Firmenbuch unter der Firma M***** Gesellschaft mbH eingetragen. Sie änderte ihre Firma auf S***** Gesellschaft mbH und ist seit 6. 2. 1997 unter dieser Firma im Firmenbuch eingetragen. Am 5. 8. 1997 wurde im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien zu FN 160.751a die neu gegründete S*****gesellschaft mbH mit dem Sitz in Wien eingetragen. Gegen diese Eintragung hatte die angeführte ältere Firmenrechtsträgerin Rekurs au... mehr lesen...
Norm: FBG §15HGB §18HGB §30WGNov 1997 §12 Abs2
Rechtssatz: Firmenrechtsstreitigkeiten im Eintragungs- oder Löschungsverfahren vor dem Firmenbuchgericht, in denen die Firmenunterscheidbarkeit oder die Firmenwahrheit zu prüfen sind, haben wegen des öffentlichen Interesses einen nicht rein vermögensrechtlichen Entscheidungsgegenstand, der daher nicht gemäß § 13 Abs 2 AußStrG zu bewerten ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §5 Abs1 Z2KWG 1979 §12 Abs2
Rechtssatz: Bei der Überwachung der Einhaltung der kreditwesenrechtlichen Bestimmungen über das Haftkapital der Kreditunternehmen geht es stets nur um die individuelle, bloß an der eigenen Kostenstruktur des einzelnen Unternehmens orientierte Gestaltung der Preispolitik, die als solche kein kartellrechtlich bedeutsamer Sachverhalt ist. Die Absprache über das gemeinsame Vorgehen bzw die Abstimmung die... mehr lesen...