Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
Der Betreiber hat dem Stand der Technik entsprechend und unter Berücksichtigung der international anerkannten Richtlinien zur Vermeidung von Weltraummüll Vorkehrungen zur Vermeidung von Weltraummüll zu treffen. Insbesondere sind Vorkehrungen zur Vermeidung von Missionsrückständen zu treffen.
In Kraft seit 28.12.2011 bis 31.12.9999
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