Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Jedes Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr hat nach seiner Aufnahme folgendes Gelöbnis abzulegen:
"Ich gelobe, meine Dienstpflichten als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr pünktlich und gewissenhaft zu erfüllen und den Anordnungen meiner Vorgesetzten Folge zu leisten."
In Kraft seit 14.04.2018 bis 31.12.9999
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