Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die Kommandantinnen bzw. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind im Dienst Vorgesetzte der übrigen Mitglieder der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr.
In Kraft seit 14.04.2018 bis 31.12.9999
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