§ 38 W-FischG

W-FischG - Wiener Fischereigesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

entfällt; LGBl Nr. 21/1984 vom 23.05.1984

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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