Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
§ 11 gilt mit der Maßgabe, daß bei Anwendung des § 56 Abs. 2 der Pensionsordnung 1995 in der am 31. Dezember 2013 geltenden Fassung Zeiten gemäß § 38 Abs. 2 Z 1 und 2 als Versicherungszeiten gelten.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 43 W-BG 1995
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 43 W-BG 1995 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 43 W-BG 1995