Dem Mitglied der Landesregierung mit Ausnahme des Landeshauptmannes gebührt ein monatlicher Bezug, durch den auch die Tätigkeit als Mitglied des Stadtsenates abgegolten wird. Der Bezug beträgt
1. | für das Mitglied der Landesregierung, das zugleich amtsführender Stadtrat ist, 175%, | |||||||||
2. | für das sonstige Mitglied der Landesregierung 100% | |||||||||
des Gehaltes eines Beamten der Gemeinde Wien der Dienstklasse IX, Gehaltsstufe 6. |
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