Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Bei Veranstaltungen, bei denen auf Grund der Art und der Jahreszeit die Abgabe von Oberbekleidung, Schirmen und dgl. notwendig ist, sollen für die Teilnehmerinnen/Teilnehmer ausreichende Garderoben sowie Ablagen zur Verfügung stehen.
In Kraft seit 01.07.2014 bis 31.12.9999
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