Folgende Atteste und Bestätigungen sind bei der Veranstaltung bereitzuhalten:
1. | Attest einer Elektrofachkraft für: | |||||||||
a) | den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlagen; | |||||||||
b) | die ordnungsgemäße Funktion der Sicherheitsbeleuchtung bzw. der Fluchtwegorientierungsbeleuchtung; | |||||||||
2. | Bestätigungen von fachkundigen Personen für: | |||||||||
metallische Teile der Flüssiggasanlage, die in einen Potentialausgleich einzubeziehen und zu erden sind; | ||||||||||
3. | Bestätigung über die Durchführung der Gebrauchsabnahme durch eine fachkundige Person für: | |||||||||
a) | Veranstaltungseinrichtungen, nach jeder erneuten Aufstellung; | |||||||||
b) | Veranstaltungsbetriebseinrichtungen, nach jeder erneuten Aufstellung. |
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