Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Veranstaltungen sind nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten, der technischen Möglichkeiten und der wirtschaftlichen Zumutbarkeit so durchzuführen, dass für Menschen mit Beeinträchtigung eine ungehinderte Benützung der Veranstaltung ermöglicht wird.
In Kraft seit 01.07.2014 bis 31.12.9999
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