§ 46 VSVO Verwendung von Mehrwegsystemen

VSVO - Steiermärkische Veranstaltungssicherheitsverordnung 2014 – VSVO

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Werden bei Veranstaltungen Getränke ausgegeben, sind diese bevorzugt aus Mehrweggebinden (z. B. aus Fässern, Mehrwegflaschen) auszuschenken und bevorzugt in Mehrweggebinden (z. B. Mehrwegkunststoffbecher, Gläser) auszugeben. Bei der Ausgabe von Speisen sind bevorzugt Mehrweggeschirr und Mehrwegbestecke (z. B. aus Glas, Keramik, Metall oder Kunststoff) zu verwenden. Es sind geeignete Maßnahmen zur Rücknahme der eingesetzten Mehrwegprodukte zu treffen. Spülabwässer sind in den öffentlichen Kanal einzuleiten; dies ist mit dem Kanalanlagenbetreiber abzusprechen.

Werden aus Sicherheitsgründen Einwegsysteme verwendet, sind bevorzugt Gebinde, Geschirr und Bestecke aus nachwachsenden Rohstoffen (z. B. aus Karton oder Holz) zu verwenden.

In Kraft seit 01.07.2014 bis 31.12.9999
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