Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die Landesregierung hat durch Verordnung unter Berücksichtigung des Aufgabengebietes der Aufsichtsorgane nähere Bestimmungen über den Ausbildungslehrgang zu erlassen, wobei insbesondere die Ausbildungsberechtigung, die Ausbildungsinhalte und das Stundenausmaß der Ausbildung festzulegen sind.
In Kraft seit 20.11.2021 bis 31.12.9999
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