Die für den Haushalt des Tourismusverbandes erforderlichen Mittel werden aufgebracht durch:
a) | Beiträge der Mitglieder nach den §§ 30 ff., | |||||||||
b) | Zuweisungen des Landes Tirol aus der Aufenthaltsabgabe nach § 8 des Tiroler Aufenthaltsabgabegesetzes 2003, | |||||||||
c) | Erträge aus einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit oder aus einer Beteiligung an einem erwerbswirtschaftlichen Unternehmen und aus Veranstaltungen des Tourismusverbandes, | |||||||||
d) | Erträge aus Vermietungen, Verpachtungen, Vermögensveräußerungen und sonstige Erträge, | |||||||||
e) | die Aufnahme von Krediten, | |||||||||
f) | freiwillige Zuwendungen. |
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