Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
Der Tiroler Schilehrerverband hat sich eine Satzung zu geben. Sie hat insbesondere nähere Bestimmungen zu enthalten über:
a)
die Wahl, die Aufgaben und die Geschäftsführung der Organe,
b)
die Einberufung und die Beschlußfassung der Kollegialorgane,
c)
die Geschäftsstelle,
d)
die Verwaltung des Vermögens.
In Kraft seit 03.02.1995 bis 31.12.9999
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