Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.02.2026
(1)Absatz einsDem Tiroler Schilehrerverband obliegen im übertragenen Wirkungsbereich:
a)Litera adie Unterstützung der Prüfungskommissionen bei der Organisation und Durchführung von Eignungsprüfungen nach § 19 Abs. 4, § 21 Abs. 4, § 23 Abs. 4, § 27 Abs. 4, § 31 Abs. 4 und § 32a Abs. 4, insbesondere durch die Entgegennahme der Anmeldungen und die Einladung der Prüfungswerber,die Unterstützung der Prüfungskommissionen bei der Organisation und Durchführung von Eignungsprüfungen nach Paragraph 19, Absatz 4,, Paragraph 21, Absatz 4,, Paragraph 23, Absatz 4,, Paragraph 27, Absatz 4,, Paragraph 31, Absatz 4 und Paragraph 32 a, Absatz 4,, insbesondere durch die Entgegennahme der Anmeldungen und die Einladung der Prüfungswerber,
c)Litera cdie Unterstützung der Prüfungskommissionen bei der Organisation und Durchführung der Prüfungen nach § 18, § 20, § 22, § 24, § 26, § 28, § 30, § 32, § 32b, § 33 und von Ergänzungsprüfungen nach dem Tiroler EU-Berufsangelegenheiten-Gesetz einschließlich der Wiederholungsprüfungen, insbesondere durch die Entgegennahme der Anmeldungen und die Einladung der Prüfungswerber,die Unterstützung der Prüfungskommissionen bei der Organisation und Durchführung der Prüfungen nach Paragraph 18,, Paragraph 20,, Paragraph 22,, Paragraph 24,, Paragraph 26,, Paragraph 28,, Paragraph 30,, Paragraph 32,, Paragraph 32 b,, Paragraph 33 und von Ergänzungsprüfungen nach dem Tiroler EU-Berufsangelegenheiten-Gesetz einschließlich der Wiederholungsprüfungen, insbesondere durch die Entgegennahme der Anmeldungen und die Einladung der Prüfungswerber,
d)Litera ddie Kontrolle der Schischulen nach § 51,die Kontrolle der Schischulen nach Paragraph 51,,
e)Litera edie Fortbildung der Schischulinhaber, der Landesschilehrer, der Diplomschilehrer, der Schiführer, der Snowboardlehrer, der Diplomsnowboardlehrer, der Snowboardführer, der Langlauflehrer und der Diplomlanglauflehrer,
f)Litera fdie Führung des Verzeichnisses der Schischulinhaber,
g)Litera gdie Ausstellung von Bestätigungen über die Dauer der Ausübung einer Schilehrertätigkeit nach § 5 Abs. 6, § 20 Abs. 1, § 22 Abs. 1, § 28 Abs. 1, § 32 Abs. 1 und § 32b Abs. 1 sowie von Bestätigungen über die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung nach § 40 Abs. 5,die Ausstellung von Bestätigungen über die Dauer der Ausübung einer Schilehrertätigkeit nach Paragraph 5, Absatz 6,, Paragraph 20, Absatz eins,, Paragraph 22, Absatz eins,, Paragraph 28, Absatz eins,, Paragraph 32, Absatz eins und Paragraph 32 b, Absatz eins, sowie von Bestätigungen über die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung nach Paragraph 40, Absatz 5,,
h)Litera hdie Ausstellung des Ausweises nach § 36 Abs. 1 unddie Ausstellung des Ausweises nach Paragraph 36, Absatz eins, und
i)Litera idie Entgegennahme von Meldungen über die beabsichtigte Ausübung der Tätigkeit als Schilehrer im Rahmen des Ausflugsverkehrs nach § 4a Abs. 4 und § 4b Abs. 1 und 1b sowie die Entgegennahme von Meldungen über das Ruhen und die Wiederaufnahme des Betriebes einer Schischule nach § 11a Abs. 2 und 3.die Entgegennahme von Meldungen über die beabsichtigte Ausübung der Tätigkeit als Schilehrer im Rahmen des Ausflugsverkehrs nach Paragraph 4 a, Absatz 4 und Paragraph 4 b, Absatz eins und 1b sowie die Entgegennahme von Meldungen über das Ruhen und die Wiederaufnahme des Betriebes einer Schischule nach Paragraph 11 a, Absatz 2 und 3.
(2)Absatz 2Dem Tiroler Schilehrerverband obliegen im eigenen Wirkungsbereich:
a)Litera adie Erlassung und die Änderung der Satzung sowie die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
b)Litera bdie Wahl und die Enthebung seiner Organe,
c)Litera cdie Aufnahme von freiwilligen Mitgliedern und die Ernennung von Ehrenmitgliedern,
d)Litera ddie Förderung des Schischul- und Schilehrerwesens,
e)Litera edie Anerkennung von Regeln der Schitechnik, der Schischulmethodik und der Schischulorganisation,
f)Litera fdie Beratung der Behörden in allen das Schischul- und Schilehrerwesen betreffenden Angelegenheiten,
g)Litera gdie Förderung des Schilaufens im allgemeinen, insbesondere die Verbreitung und Vertiefung schitechnischer Kenntnisse und die Hebung der Sicherheit beim Schilaufen,
h)Litera hdie Mitwirkung an der Ausarbeitung von Maßnahmen zur Verhütung von Schiunfällen und von Rettungsmaßnahmen nach Schiunfällen,
i)Litera idie Zusammenarbeit mit dem Tiroler Bergsportführerverband,
j)Litera jdie Pflege der Kameradschaft, die Anhaltung der Mitglieder zur Pflichterfüllung und zur Wahrung des Ansehens der Tiroler Schilehrerschaft,
k)Litera kdie Zusammenarbeit mit den Tourismusverbänden und die Förderung der Interessen des Tourismus, soweit sie mit dem Schischul- und Schilehrerwesen im Zusammenhang stehen,
l)Litera ldie Verwaltung des Vermögens,
m)Litera mdie Anstellung von Bediensteten,
n)Litera ndie Abgabe von Stellungnahmen nach § 4 Abs. 3 sowie die Erstattung von Vorschlägen für die Bestellung von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern der Prüfungskommissionen nach § 34 und von Aufsichtsorganen nach § 51 Abs. 2,die Abgabe von Stellungnahmen nach Paragraph 4, Absatz 3, sowie die Erstattung von Vorschlägen für die Bestellung von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern der Prüfungskommissionen nach Paragraph 34 und von Aufsichtsorganen nach Paragraph 51, Absatz 2,,
o)Litera odie Durchführung von Disziplinarverfahren.
In Kraft seit 03.01.2026 bis 31.12.9999
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