§ 11 T-SLV

T-SLV - Tiroler Schilehrerverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

Der praktische Teil des Ausbildungslehrganges für die Landesschilehrerprüfung hat folgende Gegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:

1.

Schulefahren:

Lehrplanmäßige Demonstration der Übungen und Kurven (Richtungsänderungen) in der Fortbildung des alpinen Schilaufens für Erwachsene und Kinder; Kenntnis der methodischen Grundsätze einschließlich der Übertreibung und Verständnis der Eigenheiten von Grob- und Feinform der Bewegungen

2.

Geländefahren:

Verbesserung des schiläuferischen Eigenkönnens mit ständiger Anpassung an Schnee, Gelände und Tempo; Erwerben der Fertigkeit, die jeweilige Fahr- und Lernsituation im organisierten Schiraum und im freien Schiraum bei jeder Schneeart richtig zu wählen

3.

Rennlauf:

Verbesserung der Grundtechnik und des Eigenkönnens im wettkampfmäßigen Schilauf; Grundkenntnis des Kurssetzens und der Rennorganisation

4.

Praktisch-methodische Übungen für Erwachsene und Kinder:

Beschreiben und Vorzeigen von Bewegungsabläufen in der Fortbildung des alpinen Schilaufes in Form von Lehrproben und Lehrauftritten; Erkennen von Fehlern und deren Korrektur; Aufzeigen und Darbieten von methodischen Wegen und Hilfen beim Kinder- und Erwachsenenschiunterricht

5.

Übungen im Schilaufen abseits gesicherter Pisten mit praktischen Bergrettungsübungen:

Richtige Vorbereitung und Planung des Schilaufens abseits von Pisten; Abschätzen und Beurteilen der alpinen Gefahren unter Berücksichtigung der Wetter-, Schnee- und Geländeverhältnisse; lawinengemäßes Verhalten im freien Schiraum; besondere Übungen der Selbst- und Kameradenhilfe; Organisation eines Lawineneinsatzes

6.

Einführung in das Telemarkfahren:

Aufbau des Telemarkfahrens und Schulung des Eigenkönnens in den Grundfertigkeiten des Telemarkfahrens in verschiedenen Geländeformen und Schneearten.

In Kraft seit 18.10.1996 bis 31.12.9999
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