Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
Der Ausbildungslehrgang ist
a)
für den Bereich alpiner Schilauf mit einer Dauer von insgesamt mindestens 70 und höchstens 80 Tagen und
b)
für den Bereich Snowboard mit einer Dauer von insgesamt mindestens 46 und höchstens 52 Tagen
durchzuführen.
In Kraft seit 18.10.1996 bis 31.12.9999
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