(1) Die dynamische Entwicklung von Jungwaldbeständen kann beeinträchtigt werden durch folgende Einflussfaktoren:
a) | vorkommendes Wild, Weidetier oder sonstiges Tier, das verbeißt bzw. verfegt; | |||||||||
b) | sonstige direkte oder indirekte Einflussfaktoren (wie parasitäre Lebewesen, menschliches Handeln oder Unterlassen, Naturkatastrophen). |
(2) Die nach Abs. 1 erkennbaren Einflussfaktoren sind am Erhebungsblatt (§ 12) festzuhalten.
0 Kommentare zu § 11 T-SDJ 20042