Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
Diese Verordnung regelt das Verfahren und die Methode zur Erstellung sowie die Form und den Inhalt der Verjüngungsdynamik in Durchführung der Bestimmungen des Tiroler Jagdgesetzes 2004 – TJG 2004.
In Kraft seit 22.04.2016 bis 31.12.9999
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