Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die Förderung erfolgt insbesondere durch:
a)
die Gewährung von einmaligen, mehrmaligen oder regelmäßigen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen;
b)
die Beratung in organisatorischer oder fachlicher Hinsicht;
c)
die Bereitstellung von Räumen, Einrichtungsgegenständen und sonstigen Hilfsmitteln.
In Kraft seit 17.02.2016 bis 31.12.9999
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