Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Das Land Tirol hat im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung Schäden an Nutztieren durch große Beutegreifer und zeitweilige Fütterungskosten für Nutztiere bei zum Herdenschutz notwendigen zeitweisen Einstallungen abzugelten.
In Kraft seit 21.08.2021 bis 31.12.9999
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