§ 69 StudFG Veröffentlichung im Universitätsbericht

Studienförderungsgesetz 1992

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2022 bis 31.12.9999

Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat im Rahmen des Universitätsberichtes (§ 11 UG) einen Bericht über die den Studierenden an Universitäten und Universitäten der Künste zuerkannten Förderungen nach diesem Bundesgesetz zu veröffentlichen.

Stand vor dem 31.08.2022

In Kraft vom 17.05.2018 bis 31.08.2022

Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat im Rahmen des Universitätsberichtes (§ 11 UG) einen Bericht über die den Studierenden an Universitäten und Universitäten der Künste zuerkannten Förderungen nach diesem Bundesgesetz zu veröffentlichen.

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