Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.04.2025
(1)Absatz einsDas Studienförderungsgesetz 1983 tritt mit Ablauf des 31. August 1992 außer Kraft.
(2)Absatz 2Die Verordnungen des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Kunst, BGBl. Nr. 686/1995, und der Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, BGBl. Nr. 810/1995, treten mit Ablauf des 31. August 1996 außer Kraft.Die Verordnungen des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Bundesgesetzblatt Nr. 686 aus 1995,, und der Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, Bundesgesetzblatt Nr. 810 aus 1995,, treten mit Ablauf des 31. August 1996 außer Kraft.
In Kraft seit 01.09.1996 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 77 StudFG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 77 StudFG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 77 StudFG