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§ 56a StudFG (Studienförderungsgesetz 1992), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 56a StudFG (weggefallen)
StudFG - Studienförderungsgesetz 1992
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.11.2024
§ 56a StudFG
seit 31.08.2022 weggefallen.
In Kraft seit 01.09.2022 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis StudFG
Gesamte Rechtsvorschrift
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Paragrafennavigation
§ 52 StudFG Fahrtkostenzuschuss
§ 52a StudFG Versicherungskostenbeitrag
§ 52b StudFG Studienabschluss-Stipendien
§ 52c StudFG Studienzuschuss
§ 52d StudFG Kostenzuschuss zur Kinderbetreuung
§ 53 StudFG Studienbeihilfe während Auslandsstudien
§ 53a StudFG (weggefallen)
§ 54 StudFG Beihilfe für ein Auslandsstudium
§ 55 StudFG Anträge
§ 56 StudFG Zuerkennung
§ 56a StudFG (weggefallen)
§ 56b StudFG Reisekostenzuschüsse
§ 56c StudFG Sprachstipendien
§ 56d StudFG
§ 57 StudFG Förderungsziel
§ 58 StudFG Zuweisung der Förderungsmittel
§ 59 StudFG Ausschreibung
§ 60 StudFG Voraussetzungen
§ 61 StudFG Zuerkennung
§ 62 StudFG Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen
§ 63 StudFG Förderungsziel
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 56 StudFG
§ 56b StudFG
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