§ 43 StPEG 2004 Unentgeltlichkeit des Unterrichtes

StPEG 2004 - Steiermärkisches Pflichtschulerhaltungsgesetz 2004

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Der Besuch öffentlicher allgemein bildender Pflichtschulen ist unentgeltlich, ausgenommen

a)

Lern- und Arbeitsmittelbeiträge in der Tagesbetreuung und

b)

Beiträge für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung in öffentlichen Schülerheimen sowie in der Tagesbetreuung (ausgenommen gegenstandsbezogene und individuelle Lernzeit) öffentlicher ganztägiger Schulformen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 102/2006

In Kraft seit 01.09.2006 bis 31.12.9999
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