§ 184 Stmk. VRG Auskunftsrecht

Stmk. VRG - Steiermärkisches Volksrechtegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Das Recht auf Auskunft richtet sich nach den Bestimmungen des Bundes-Verfassungsgesetzes und den dazu ergangenen Gesetzen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 74/1990

In Kraft seit 12.10.1990 bis 31.12.9999
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