§ 191a Stmk. VRG Verweise

Stmk. VRG - Steiermärkisches Volksrechtegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassung zu verstehen:

1.

Landtags-Wahlordnung 2004, LGBl. Nr. 45/2004,

2.

Gemeindewahlordnung 2004, LGBl. Nr. 48/2004, in der Fassung LGBl. Nr. 95/2005,

3.

Gemeindewahlordnung Graz 1992, LGBl. Nr. 42/1992, in der Fassung LGBl. Nr. 57/2002

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 98/2014

In Kraft seit 05.09.2014 bis 31.12.9999
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