§ 39g Stmk. TG 1992 Arten der Förderung

Stmk. TG 1992 - Steiermärkisches Tourismusgesetz 1992

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Die Förderung erfolgt durch

1.

Gewährung von nicht rückzahlbaren Projektkostenzuschüssen; diese werden unabhängig von der Art der gewählten Finanzierung gewährt oder

2.

(Anm.: entfallen)

3.

Beteiligung an Förderungsaktionen von Förderungseinrichtungen des Bundes oder

4.

Gewährung von Förderungsbeiträgen, insbesondere zur Finanzierung von Beratungsaktionen.

(2) Die Gewährung der Förderung kann von Auflagen und Bedingungen abhängig gemacht werden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 9/2003, LGBl. Nr. 57/2014

In Kraft seit 03.06.2014 bis 31.12.9999
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