§ 42a Stmk. TG 1992

Stmk. TG 1992 - Steiermärkisches Tourismusgesetz 1992

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 52/2021

Die Funktionsperiode von Tourismuskommissionen, die im Zeitraum Jänner bis September 2021 enden würde, wird bis 30. September 2021 verlängert.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 52/2021

In Kraft seit 07.05.2021 bis 31.12.9999
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