§ 39b Stmk. TG 1992 Mittel des Fonds

Stmk. TG 1992 - Steiermärkisches Tourismusgesetz 1992

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Mittel des Fonds sind

1.

Beiträge aus Landesmitteln, insbesondere 75 % des Landesanteiles am Ertrag aus der Nächtigungsabgabe

2.

Tilgungsraten gewährter Darlehen,

3.

Zinserträge aus gewährten Darlehen,

4.

wegen widmungswidriger Verwendung (§ 39i) zurückgeforderte Mittel,

5.

Ertrag der angelegten Mittel und

6.

sonstige Zuwendungen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 9/2003, LGBl. Nr. 11/2012, LGBl. Nr. 57/2014

In Kraft seit 01.12.2014 bis 31.12.9999
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