§ 39a Stmk. TG 1992 Errichtung, Zweck, Verwaltung

Stmk. TG 1992 - Steiermärkisches Tourismusgesetz 1992

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Das Land Steiermark errichtet zur Förderung des Tourismus in der Steiermark einen Landesfonds mit der Bezeichnung,Steiermärkischer Tourismusförderungsfonds’ (im Folgenden,Fonds’ genannt).

(2) Der Fonds hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und ist von der Landesregierung zu verwalten.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 9/2003

In Kraft seit 01.03.2003 bis 31.12.9999
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