§ 14 Stmk. LBSG Strafen

Stmk. LBSG - Steiermärkisches landwirtschaftliches Bodenschutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Übertretungen der §§ 8 bis 11 sowie der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen werden mit Geld bis zu EUR 7.500,– bestraft. Die Geldstrafen fließen dem Land Steiermark zu.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 58/2000

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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