§ 16 Stmk. LBSG Behörden

Stmk. LBSG - Steiermärkisches landwirtschaftliches Bodenschutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist die Bezirksverwaltungsbehörde.

In Kraft seit 18.09.1987 bis 31.12.9999
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