§ 14 Stmk. LBSG Strafen

Steiermärkisches landwirtschaftliches Bodenschutzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.9999

Übertretungen der §§ 8 bis 11 sowie der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen werden mit Geld bis zu S 100.000EUR 7.500,-- bestraft. Die Geldstrafen fließen dem Land Steiermark zu.

ÜbertretungenAnm.: in der Paragraphen 8 bis 11 sowie der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen werden mit Geld bis zu S 100.000,-- bestraft. Die Geldstrafen fließen dem Land Steiermark zu.Fassung LGBl. Nr. 58/2000

Stand vor dem 31.12.2001

In Kraft vom 19.09.1987 bis 31.12.2001

Übertretungen der §§ 8 bis 11 sowie der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen werden mit Geld bis zu S 100.000EUR 7.500,-- bestraft. Die Geldstrafen fließen dem Land Steiermark zu.

ÜbertretungenAnm.: in der Paragraphen 8 bis 11 sowie der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen werden mit Geld bis zu S 100.000,-- bestraft. Die Geldstrafen fließen dem Land Steiermark zu.Fassung LGBl. Nr. 58/2000

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