§ 230 Stmk. L-DBR

Stmk. L-DBR - Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Die Jahresentlohnung der Vertragslehrer/Vertragslehrerinnen des Entlohnungsschemas II L beträgt:

In der Entlohnungsgruppe

für Unterrichtsgegenstände der Lehrverpflichtungsgruppe

für jede Jahreswochenstunde
Euro

l1

I

II

III

IV

IVa

IVb

V

1.711,8

1.626,1

1.521,0

1.357,5

1.417,0

1.447,7

1.304,9

l2a2

l3

 

1.158,5

924,1

 

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 63/2006, LGBl. Nr. 74/2011, LGBl. Nr. 15/2013

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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