§ 228 Stmk. L-DBR

Stmk. L-DBR - Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Die Entlohnungsschemata IL und IIL umfassen die Entlohnungsgruppen l1, l2a2 und l3.

(2) Die in der Anlage zu diesem Gesetz enthaltenen Bestimmungen über die Ernennungserfordernisse für Lehrer/Lehrerinnen gelten als Bestimmungen über die Voraussetzungen für die Einreihung in die Entlohnungsgruppe l1, l2 und l3.

Hiebei

entsprechen

der Verwendungsgruppe L1

die Entlohnungsgruppe l1,

der Verwendungsgruppe L2a2

die Entlohnungsgruppe l2a2 und

der Verwendungsgruppe L3

die Entlohnungsgruppe l3.

In Kraft seit 01.01.2003 bis 31.12.9999
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