(1) Die Entlohnungsschemata IL und IIL umfassen die Entlohnungsgruppen l1, l2a2 und l3.
(2) Die in der Anlage zu diesem Gesetz enthaltenen Bestimmungen über die Ernennungserfordernisse für Lehrer/Lehrerinnen gelten als Bestimmungen über die Voraussetzungen für die Einreihung in die Entlohnungsgruppe l1, l2 und l3.
Hiebei | entsprechen | |||||||||
– | der Verwendungsgruppe L1 | |||||||||
die Entlohnungsgruppe l1, | ||||||||||
– | der Verwendungsgruppe L2a2 | |||||||||
die Entlohnungsgruppe l2a2 und | ||||||||||
– | der Verwendungsgruppe L3 | |||||||||
die Entlohnungsgruppe l3. |
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