§ 228 Stmk. L-DBR (Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark), Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas IL - JUSLINE Österreich
§ 228 Stmk. L-DBR Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas IL
Stmk. L-DBR - Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.04.2025
(1)Absatz einsDie Entlohnungsschemata IL und IIL umfassen die Entlohnungsgruppen l1, l2a2 und l3.
(2)Absatz 2Die in der Anlage zu diesem Gesetz enthaltenen Bestimmungen über die Ernennungserfordernisse für Lehrer/Lehrerinnen gelten als Bestimmungen über die Voraussetzungen für die Einreihung in die Entlohnungsgruppe l1, l2 und l3.
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