§ 230 Stmk. L-DBR

Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999

Die Jahresentlohnung der Vertragslehrer/Vertragslehrerinnen des Entlohnungsschemas II L beträgt:

inIn der Entlohnungsgruppe

für Unterrichtsgegenstände der Lehrverpflichtungsgruppe

für jede Jahreswochenstunde
Euro

l1

I

II

III

IV

IVa

IVb

V

1.678,21.711,8

1.594,21.626,1

1.491,21.521,0

1.330,91.357,5

1.389,31.417,0

1.419,41.447,7

1.279,41.304,9

l2a2

l3

1.135,81.158,5

906,0924,1

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 63/2006, LGBl. Nr. 74/2011, LGBl. Nr. 15/2013

Stand vor dem 31.12.2012

In Kraft vom 01.01.2012 bis 31.12.2012

Die Jahresentlohnung der Vertragslehrer/Vertragslehrerinnen des Entlohnungsschemas II L beträgt:

inIn der Entlohnungsgruppe

für Unterrichtsgegenstände der Lehrverpflichtungsgruppe

für jede Jahreswochenstunde
Euro

l1

I

II

III

IV

IVa

IVb

V

1.678,21.711,8

1.594,21.626,1

1.491,21.521,0

1.330,91.357,5

1.389,31.417,0

1.419,41.447,7

1.279,41.304,9

l2a2

l3

1.135,81.158,5

906,0924,1

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 63/2006, LGBl. Nr. 74/2011, LGBl. Nr. 15/2013

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