Die näheren Bestimmungen über die Organisation, die Wahlen und die Geschäftsführung der Steirischen Landesjägerschaft regeln deren Satzungen. Diese werden vom Landesjägertag beschlossen und sind nach Genehmigung durch die Landesregierung im Internet unter der Adresse www.jagd-stmk.at zu verlautbaren. Die Satzungen müssen insbesondere Folgendes regeln:
– | Wesen, Zweck und Aufgaben der Steirischen Landesjägerschaft; | |||||||||
– | gebietsmäßige Gliederung; | |||||||||
– | Geschäftsführung, Geschäftsjahr und Rechnungsabschluss; | |||||||||
– | Beginn und Ende der Mitgliedschaft; | |||||||||
– | Verpflichtungen und Berechtigungen der Mitglieder; | |||||||||
– | Organe auf Landes- und Bezirksebene und deren Aufgabenbereiche; | |||||||||
– | besondere Rechte der Funktionäre; | |||||||||
– | Wahlordnung. |
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 5/2010, LGBl. Nr. 45/2010
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