§ 58a Stmk. ElWOG 2005 Regulierungsbehörde

Stmk. ElWOG 2005 - Steiermärkisches Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.09.2024

Die Landesregierung hat das Recht, sich jederzeit von der Regulierungsbehörde über die Aufgabenerfüllung nach diesem Gesetz unterrichten zu lassen.“

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 47/2022, LGBl. Nr. 73/2023Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 47 aus 2022,, Landesgesetzblatt Nr. 73 aus 2023,

In Kraft seit 15.07.2023 bis 31.12.9999
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