Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die Vermögensbestandteile sind in systematischer Ordnung in der Anlagenbuchführung nachzuweisen, in dem der Bestand sowie die Zu- und Abgänge nach Art, Menge, Wert und Wertveränderung zu erfassen sind.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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