Steiermärkisches Landeshaushaltsgesetz 2014 (StLHG) Fundstelle

StLHG - Steiermärkisches Landeshaushaltsgesetz 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Steiermärkisches Landeshaushaltsgesetz 2014 – StLHG

Stammfassung: LGBl. Nr. 176/2013 (XVI. GPStLT RV EZ 2280/1 AB EZ 2280/4)

Änderung

LGBl. Nr. 19/2016 (XVII. GPStLT RV EZ 419/1 AB EZ 419/3)

LGBl. Nr. 131/2016 (XVII. GPStLT RV EZ 1083/1 AB EZ 1083/3)

LGBl. Nr. 8/2018 (XVII. GPStLT RV EZ 1976/1 AB EZ 1976/4)

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen und Organisation der Haushaltsführung

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Geltungsbereich, Begriff

§ 2

Ziele und Grundsätze der Haushaltsführung

§ 3

Haushaltszeitraum

2. Abschnitt
Organisation der Haushaltsführung

§ 4

Organe der Haushaltsführung

§ 5

Aufgaben der haushaltsleitenden Organe

§ 6

Haushaltsführende Stellen

§ 7

Zentralstellen

§ 8

Landesbuchhaltung

2. Hauptstück
Haushaltsplanung

1. Abschnitt
Mittelfristige Haushaltsplanung

§ 9

Landesfinanzrahmen

§ 10

Bindungswirkung des Landesfinanzrahmens

§ 11

Strategiebericht

§ 12

Vorlagepflichten für den Landesfinanzrahmen und den Strategiebericht

§ 13

Interne Evaluierung von Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben

2. Abschnitt
Struktur des Landeshaushaltes

§ 14

Ordnung der Struktur des Landeshaushaltes

§ 15

Ergebnishaushalt

§ 16

Finanzierungshaushalt

§ 17

Vermögenshaushalt

3. Abschnitt
Budgetierung

§ 18

Landesbudget

§ 19

Aufgabenbereiche und Gliederung des Landesbudgets

§ 20

Darstellung des Ergebnis- und Finanzierungsbudgets im Landesbudget

§ 21

Budgetkonten gemäß VRV

§ 22

Rechtliche und verwaltungsinterne Bindungswirkungen

§ 23

Grundsätze der Budgetierung

§ 24

Abweichung von den Grundsätzen der Budgetierung

§ 25

Gliederung in Aufwandsgruppen und Ertragsgruppen im Ergebnisbudget

§ 26

Finanzierungswirksame und nicht finanzierungswirksame Erträge und Aufwendungen

§ 27

Budgetierungsregeln im Ergebnisbudget

§ 28

Gliederung in Auszahlungsgruppen und Einzahlungsgruppen im Finanzierungsbudget

§ 29

Ausnahmen von der Veranschlagung im Finanzierungsbudget

§ 30

Gesetzliche Verpflichtungen

§ 31

Zweckgebundene Gebarung

§ 32

Bindungen im Rahmen der Budgetierung

4. Abschnitt
Einjährige Haushaltsplanung

§ 33

Vorbereitung des Budgetentwurfes

§ 34

Angaben zur Wirkungsorientierung

§ 35

Budgetentwurf

§ 36

Teilhefte

§ 37

Stellenplan

5. Abschnitt
Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplan

§ 38

Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplan

3. Hauptstück
Vollziehung

1. Abschnitt
Mittelverwendung und Mittelaufbringung

§ 39

Grundlage der Gebarung

§ 40

Berichtspflichten

§ 41

Gesamtbedeckungsgrundsatz

§ 42

Mittelaufbringung

§ 43

Geldmittelbereitstellung

§ 44

Mittelumschichtungen

§ 45

Überplanmäßige Mittelverwendungen

§ 46

Bildung, Entnahme und Auflösung von Rücklagen

§ 47

Vorhaben

§ 48

Voraussetzung für die Durchführung eines Vorhabens

§ 49

Eröffnung von Budgetkonten

§ 50

Vergütungen zwischen haushaltsführenden Stellen des Landes, Kostenanteile

§ 51

Leistungen des Landes für Dritte

1a. Abschnitt
Gebarungsvollzug

§ 51a

Gebarungsvollzug

2. Abschnitt
Controlling

§ 52

Budgetcontrolling

§ 53

Wirkungscontrolling

§ 54

Personalcontrolling

3. Abschnitt
Verfügungsrechte über Vermögen

§ 55

Erwerb von Sachen für das Land und Zuständigkeit für deren Verwaltung

§ 56

Grundsätze für die Verwaltung des Landesvermögens und der im Gewahrsam des Landes befindlichen fremden Sachen

§ 57

Rückforderung nicht geschuldeter Leistungen des Landes

§ 58

Stundung, Ratenbewilligung, Aussetzung, Einstellung der Einziehung bei Forderungen und Verzicht auf Forderungen des Landes

§ 59

Ordnung des Landesvermögens

4. Abschnitt
Finanzierungen und Landeshaftungen

§ 60

Finanzschulden

§ 61

Bedingungen für das Eingehen von Finanzierungen

4. Hauptstück
Überleitungs- und Schlussbestimmungen

§ 62

Überleitungsbestimmungen

§ 62a

Rückwirkung von Verordnungen

§ 63

Inkrafttreten

§ 63a

Inkrafttreten von Novellen

§ 64

Außerkrafttreten

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 19/2016, LGBl. Nr. 131/2016, LGBl. Nr. 8/2018

In Kraft seit 01.01.2018 bis 31.12.9999
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