§ 63 StLHG Inkrafttreten

StLHG - Steiermärkisches Landeshaushaltsgesetz 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) (Anm.: entfallen)

(3) (Anm.: entfallen)

(4) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 131/2016

In Kraft seit 01.09.2016 bis 31.12.9999
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